Sie möchten bei uns einkaufen?
„Runde 8“ heißt Menschen mit kleinerem Geldbeutel willkommen!
Einkaufsberechtigt sind alle Menschen, die nachweisbar unterhalb des Pfändungsfreibetrages verdienen. Zum Beispiel Senior:innen, Alleinerziehende, ALG-II-Empfänger:innen oder Student:innen.
Wir sind, gemäß Jobcenter team.arbeit.hamburg, verpflichtet, Sie bei Ihrem ersten Kauf bei „Runde 8“ um einen Nachweis zu bitten, dass Ihr Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze von aktuell € 1.259,99 EUR liegt. Dieser Betrag erhöht sich für Sie, wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen:
Anzahl Unterhaltsberechtigte Pfändungsfreigrenze
1 | € 1.729,99
2 | € 1.989,99
3 | € 2249,99
4 | € 2.519,99
5 | € 2.779,99
(Stand 1.1.2022)
Sie können den Nachweis erbringen durch
• eine Gehaltsabrechnung
• einen Steuerbescheid,
• einen BAFöG-Bescheid,
• einen Rentenbescheid oder
• einen Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen.
Ihr Vorteil:
Sie bekommen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, eine Einkaufs – Berechtigungskarte für folgende Shops und gastronomischen Betriebe der SBB Kompetenz:
Katz & Hund – Sozialkaufhaus für Tierbesitzer:innen in Altona, Hamburg-Nord und Hamm
Neue Liebe – Sozialkaufhaus in Wandsbek
Stulle Plus – Imbiss in Hammerbrook und Bergedorf
Runde 8 – Fahrradshop in Hamm
Hammer Mahlzeit – Kantine in Hamm